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Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores (Vortrag)

Vorgetragen von Rafaela Wilde und Jakob Wahlers.

Beschreibung

Computerspiele und Jugendschutz ist ein vieldiskutiertes Thema in der Öffentlichkeit. Während im Bereich des „klassischen“ Spielevertriebs auf Datenträgern die Alterskennzeichnungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf praktisch jedem Spiel zu finden sind, herrscht im Online-Bereich häufig Unklarheit über die jugendschutzrechtlichen Anforderungen an die Spieleangebote. Häufige Fragen sind daher:

  • Wer beurteilt, ob ein Spiel jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend ist?

  • Müssen Onlinespiele und Apps gekennzeichnet werden?

  • Muss ich ein Altersverifikationssystem verwenden?

  • Welche Konsequenzen hat ein fehlender bzw. fehlerhafter Jugendschutz?

Der Kurzvortrag wird diese Fragen beantworten und darstellen, wie Online-Spiele und Apps möglichst rechtssicher angeboten werden können.

Über Rafaela Wilde und Jakob Wahlers

Rafaela Wilde, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät seit fast 30 Jahren Mandanten aus der Medienbranche auf den Gebieten Medienrecht, IT-Recht und Markenrecht. Außerdem ist sie unter anderem geschäftsführende Justitiarin des Film & Fernsehproduzentenverbandes NRW und Mitglied des Medienbeirates NRW.

Jakob Wahlers, Diplom-Jurist in der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät Spieleentwickler und Publisher bei der Umsetzung ihrer Projekte sowie IT- und Softwareunternehmen.

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Kontakt

Spieleentwicklertreffen NRW
Z-Software GmbH
Lindemannstr. 81
44137 Dortmund

Telefon: 0231/33015031

Email:
info@spieleentwicklertreff.de

Termine

Das nächste Treffen findet am Donnerstag, den 27.11.2014, in der Filmwerkstatt Düsseldorf statt.

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